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Auslandskrankenversicherung

Eine Voraussetzung für ein Semester oder ein Vollstudium ist oft eine gültige Auslandskrankenversicherung. Selbst wenn der Versicherungsschutz nicht obligatorisch für den Besuch der Universität ist, sollte diese Form der Absicherung doch im Interesse eines jeden sein, der für eine längere Zeit im Ausland bleibt. Je nach Destination können sich ohne Versicherungsschutz eine Reihe von Problemen ergeben. In manchen Ländern ist das Netz des Gesundheitssystems so lose gestrickt, dass es sich sogar empfiehlt, eine Versicherung abzuschließen die einen Krankenrücktransport in ernsteren Fällen einschließt. Im großen und ganzen sollte eine Auslandskrankenversicherung bei einem Studienaufenthalt im Ausland nicht fehlen, auch aus dem Grund, dass der Aufenthalt dadurch unbesorgter wird und sich die Eindrücke der fremden Kultur unbeschwerter aufnehmen lassen.

Die unterschiedlichen Versicherungsanbieter haben meist eigene Tarife für Studenten, die einen Teil des Studiums oder auch ein Vollstudium im Ausland absolvieren. Die Tarife sind dann meistens an die Bedürfnisse von Studenten im Ausland angepasst, welche sich von denen von Touristen oder geschäftlich Reisenden unterscheiden. Grundsätzlich sichert die Auslandskrankenversicherung den Bereich Gesundheit ab, sie übernimmt also die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente etc., falls man wider Erwarten krank wird. In der Regel müssen die Kosten allerdings zunächst vom Versicherungsnehmer getragen werden und die Versicherung erstattet sie nachträglich. Besonders gesetzlich Krankenversicherte sollten im Ausland eine Zusatzversicherung abschließen, da sie Im Ausland kaum Leistungen empfangen können. Eine Zusatzversicherung, die einen Krankenrücktransport in ernsteren Fällen einschließt, empfiehlt sich auch für privat Versicherte. Die Kosten für eine solche Versicherung unterscheiden sich freilich unter den Anbietern. Je nach Leistungen kosten diese Versicherungen etwa 30 bis 60 Euro monatlich. In höheren Preisklassen sind meist auch Leistungen wie eine Privathaftpflicht, eine Unfallversicherung oder eine Gepäckversicherung mit eingeschlossen. Mit eingeschlossen sind Leistungen wie die ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Unfallbedingte Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte etc. Einschränkungen gelten meistens für Zahnbehandlungen und alternative Heilmethoden. Zu beachten ist, dass bei allen Versicherern einige Leistungen nie eingeschlossen sind, und nur auf spezielle Anfrage verfügbar sind. Im speziellen sind dies zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, kieferothopädische Behandlungen, Scwangerschaftsabbruch, psychologische oder psychiatrische Behandlungen, die Behandlung von Alkohol- oder Drogensucht sowie die Folgen von versuchtem oder vollendeten Suizid. Ebenfalls ist der Versicherungsschutz meist in Ländern nicht gültig, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

In jedem Fall empfiehlt es sich, im Vorfeld eines Auslandsstudiums oder -Semesters die Angebote der verschiedenen Versicherer zu vergleichen und so das passendste Angebot auszuwählen. Eine Auswahl verschiedener Anbieter von Auslandskrankenversicherungen für Studenten findet sich zum Beispiel unter http://www.college-contact.com/service/auslandskrankenversicherung.htm.